
Kosten & Abrechnung
Mein Behandlungsangebot richtet sich an gesetzlich Versicherte, Privatversicherte, Beihilfeberechtigte und Selbstzahler ab 18 Jahren.
Gesetzlich versicherte Patienten
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten einer Psychotherapie. Eine Überweisung ist nicht erforderlich. Es genügt, wenn Sie die elektronische Gesundheitskarte (Versichertenkarte) vorlegen.
Privat versicherte Patienten & Beihilfeberechtigte
In der Regel werden die Kosten für eine Psychotherapie von den privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe erstattet. Ob und in welchem Umfang die Kosten erstattet werden, hängt jedoch von Ihrem individuell vereinbarten Versicherungstarif ab. Bitte informieren Sie sich daher bereits vor Aufnahme der Psychotherapie bei Ihrer Versicherung, in welchem Umfang Psychotherapie übernommen wird. Dort erfahren Sie auch, welche Formalitäten bei der Inanspruchnahme beachtet werden müssen. Bitte bringen Sie die notwendigen Informationen und Formulare schon zum Erstgespräch mit.
Die Abrechnung der Leistungen erfolgt per Rechnungsstellung an Sie persönlich. Die Honorarsätze richten sich nach der jeweils aktuellen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Selbstzahler
Die Kosten für eine Psychotherapie können auch selbst getragen werden. Als Selbstzahler können Sie die psychotherapeutische Leistung frei von Anträgen, Einschränkungen oder Gutachten in Anspruch nehmen. Das Honorar orientiert sich an der jeweils aktuell geltenden Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Beratung und Coaching sind keine Leistungen der Krankenversicherungen und werden daher privat in Rechnung gestellt. Die Kosten hierfür teile ich Ihnen auf Anfrage gerne mit.